AGB
Allgemeines
- Die Akquisa Vertriebs- und Marketing-Gesellschaft GmbH handelt als Vermittlungsvertreter zwischen dem von ihr vertretenen Unternehmen und Dritten auf der Basis des Telefonmarketings.
- Als Vermittlungsvertreters ist es unsere Aufgabe die Anbahnung von Verträgen zwischen dem von uns vertretenen Unternehmen und Dritten vorzunehmen.
- Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nehmen wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr.
- Unsere Tätigkeit ist am Interesse des vertretenen Unternehmers ausgerichtet. Wir sind also nicht unparteiischer Vermittler sondern Interessenvertreter des auftraggebenden Unternehmers.
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen.
- Der Kunde, gewerblicher Endabnehmer erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden.
- Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftliche Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder, dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
Vertragsbeziehungen
Willenserklärungen zu den Vertragsbeziehungen
Alle Angebote der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH sind grundsätzlich freibleibend, falls nicht Gegenteiliges vereinbart ist. Eingehende Aufträge werden erst nach unserer Bestätigung verbindlich. Technische Artikel unterliegen der ständigen Weiterentwicklung. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. gegen die mit ihr verbundenen Partnerunternehmen hergeleitet werden können, soweit keine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Gebrauchs vorliegt.
Mündliche Ratschläge und Auskünfte der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH sind stets unverbindlich. Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH haftet in diesem Rahmen nur für die Einhaltung der eigenüblichen Sorgfalt der Auskunftsperson. Dies gilt auch für Auskünfte der Geschäftsführung, der Prokura und des Handlungsbevollmächtigten.
Lieferungen, Gewährleistung
Lieferungen, die durch die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH vermittelt wurden, erfolgen schnellstmöglich bzw. zum bestätigten Liefertermin. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. von den mit ihr verbundenen Partnerunternehmen ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Lieferterminüberschreitungen begründen keine Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Lieferverzögerungen durch Drittverschulden oder sonstige äußere Umstände kann der Liefertermin um die Dauer der Verzögerung überschritten werden.
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. die mit ihr verbundenen Partnerunternehmen sind berechtigt, bei Vorliegen einer Notwendigkeit die Leistung in zumutbaren Teillieferungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
Lieferungen der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. von den mit ihr verbundenen Partnerunternehmen gelten als fristgemäß bei fristgerechter Übergabe an die Transportperson bzw. den Frachtführer, es sei denn, es wird eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen. Der Gefahrenübergang hinsichtlich Verschlechterung oder zufälligen Untergangs erfolgt mit der Übergabe an Transportperson bzw. Frachtführer. Hat die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. von den mit ihr verbundenen Partnerunternehmen die Versandverzögerung nicht zu vertreten, gilt der Gefahrenübergang auf den Kunden ab Versandfertigkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Waren unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, nach Lieferung auf Transportschäden und sonstige Mängel zu untersuchen. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe durch das Transportunternehmen. Es gilt § 377 HGB als vereinbart.
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH tritt im Falle des wirksamen Gewährleistungsausschlusses sämtliche eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber Herstellern oder Zwischenhändlern an den Kunden ab. Ermächtigt der Kunde im letzteren Falle die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH, die Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, trägt er die Kosten der Rechtsverfolgung allein. Ansonsten ist er für die eigene Geltendmachung selbst verantwortlich und kostenpflichtig.
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH haftet nicht für die Kompatibilität der erworbenen Produkte mit anderen Produkten, auch wenn diese ebenfalls bei der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. von den mit ihr verbundenen Partnerunternehmen erworben wurden. Dies gilt nicht für einen ausdrücklich vereinbarten gemeinsamen, aufeinander abgestimmten Erwerb. Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH haftet ebenfalls nicht für normale Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßen Einbau und unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überlastung des Stromnetzes; ferner nicht für unsachgemäße Installation sowie für die Eignung gelieferter Waren für die Zwecke der Kunden sowie bereits bei diesem vorhandene Waren.
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. haftet ferner nicht für geschmackliche Wünsche des Kunden oder für enttäuschte Motivationen außerhalb des Vertragsüblichen.
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. die mit ihr verbundenen Partnerunternehmen haben das Recht, die Mangelprüfung in den eigenen Räumen vorzunehmen. Der Kunde trägt die Kosten des Rückversandes und die Gefahr des zufälligen Untergangs. Bei der Feststellung eines Mangels bestehen die gesetzlichen Alternativen der Nachlieferung oder der Nachbesserung. Die Mängelprüfung ist für den Kunden kostenfrei. Der Zeitraum für Mängelprüfung und Nachbesserung muss den Zeiträumen angepasst sein, die eine Rücksendung des Produktes an den Hersteller oder Zwischenlieferant erfordert. Soweit außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen Prüfungen, Nachbesserungen oder Nachlieferungen vorgenommen werden, besteht für die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. der mit ihr verbundenen Partnerunternehmen keine Haftung, da es sich um Kulanzleistungen handelt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unabhängig bestehen. Ein Mitverschulden des Kunden mindert die Schadenersatzpflicht gemäß der Mitverschuldungsquote.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können unbeschadet sonstiger Rechte, die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. die mit ihr verbundenen Partnerunternehmen vom Vertrag zurücktreten und die erbrachten Leistungen herausverlangen.
Zahlungen
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, verpflichtet sich der Auftraggeber die Zahlungen netto zuzüglich jeweils der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug nach Erfüllung der Leistungen sofort bargeldlos auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu leisten. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Werden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
Unterschreitet der Nettorechnungsbetrag den Mindestbestellwert von 100, 00€ werden 5, 00€ Mindermengen berechnet. Unter 300, 00€ Nettorechnungsbetrag werden zusätzlich 6, 00€ Versandkosten berechnet. Es unterliegen sowohl Ersatzteile als auch Verbrauchsmaterialien dieser Klausel. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien sind vom Umtausch ausgeschlossen. In EU- und Drittländer werden Leistungen ab 300, 00€ netto Warenlieferungen zzgl. angemessener Versandkosten erbracht.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, gewerbliche Endabnehmer Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.
Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung und dann erfüllungshalber herein. Hereingenommene Wechsel werden, vorbehaltlich der Einlösung ab Fälligkeitstag, gebucht. Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, der Kaufmann ist, wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Sonst kann der Kunde in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe eines angemessenen Teils der Kaufpreisförderung gelten machen und nur dann, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Kreditierung wird die Restschuld ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort zahlungsfällig und etwaige Stundungsabreden gegenstandslos, wenn a) der Besteller mit 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, b) der Besteller seine Zahlungen einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder Konkurs Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt, der Besteller gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen trotz Anmahnung in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug gerät - bei Abnahmeverzug wird der Besteller für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig -, der Besteller stirbt und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die dem Besteller obliegenden Verpflichtungen übernehmen, sich herausstellt, dass von dem Besteller im Vertrage falsche Angaben gemacht worden sind, f) sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern. Wir sind dann berechtigt, die Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag. Ein bei Verzug des Kunden erklärter Rücktritt muss ausdrücklich schriftlich erfolgen. Soweit der Besteller zur Rückgabe des Erlangten nicht in der Lage ist, hat er uns den Wert zu ersetzen. Darüber hinaus können wir Ersatz des uns entstandenen Schadens verlangen.
Vertragsbeendigung
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. die mit ihr verbundenen Partnerunternehmen haben das Recht zur Vertragsbeendigung in folgenden Fällen: Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens gegen den Vertragspartner, nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Vertragsuntreue, Wettbewerbsverstöße, Verstöße gegen Konkurrenzverbot im Rahmen eines Projektes, auch eines anderen Vertragsverhältnisses, sonstige schwerwiegende Störungen des Vertrauensverhältnisses.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Dauerschuldverhältnisse.
Geheimhaltungs- und sonstige Pflichten
Die Parteien vereinbaren, personen- und unternehmensbezogene Daten des Vertragspartners sowie der von der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. von den mit ihr verbundenen Partnerunternehmen vertretenen Erfinders der der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Idee vertraulich zu behandeln und nur insofern Informationen Dritten zugänglich zu machen, als dass dies zur Erfüllung des Vertragszweckes oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
Daten des Kunden werden von der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH während eines Vertragsverhältnisses ausschließlich der Vertragsabwicklung, einschließlich der Abrechnung, elektronisch verarbeitet und gespeichert. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
Die Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. mit ihr verbundenen Partnerunternehmen können die Abrechnungsdaten an andere Dienstanbieter oder inkassoberechtigte Dritte übermitteln, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder nach Auslegung einen möglicherweise unwirksamen Inhalt haben oder bekommen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. Dies gilt auch für den Fall der kollidierenden, sich widersprechenden Bestimmungen oder AGB eines anderen Verwenders in Bezug auf den sich widersprechenden Teil. Anstelle der ausscheidenden Regelung tritt in erster Linie die von der Akquisa - Vertriebs- und Marketing-GmbH bzw. von den mit ihr verbundenen Partnerunternehmen nachrangig von beiden Partnern gewollte, nachrangig dem Vertragszweck am nächsten kommende, schließlich die gesetzliche Regelung.
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